Erbrecht

Erbrecht

In Kooperation mit der Lightzins eG vertrete und berate ich Sie ebenso gerne bei der Abwicklung von Erb- und Pflichtteilsfällen. Des Weiteren berate ich Sie außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung, sowie der Erstellung einer Vorsorgevollmacht einschließlich Patientenverfügung. Häufig stellt sich auch die Frage, ob der Erblasser bei der Errichtung seines Testaments noch testierfähig gewesen ist. Bestehen nach einem Erbfall Zweifel an der Testierfähigkeit oder haben Sie Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, berate ich Sie gerne, welche Möglichkeiten hier für Sie bestehen. Hier kommt Ihnen auch meine Zusammenarbeit mit der lightzins eG zu Gute, deren Vorstand über jahrelange Erfahrung in allen erbrechtlichen Belangen sowie über Kontakte zu erfahrenen Sachverständigen verfügt.