Vorsorgevollmacht
Haben Sie vorgesorgt, falls Sie Ihre Angelegenheiten eines Tages nicht mehr selbst regeln können?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig eine Vertrauensperson bestimmen, die im Ernstfall – etwa bei Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Nachlassen der Entscheidungsfähigkeit – Ihre rechtlichen Angelegenheiten für Sie regelt.
Voraussetzung ist, dass die Vollmacht wirksam erteilt wurde und die bevollmächtigte Person bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. In diesem Fall ist die Einsetzung eines gerichtlich bestellten Betreuers in der Regel nicht mehr notwendig.
Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht – individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt. Dabei kläre ich mit Ihnen, welche Form erforderlich ist – ob eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht oder ob eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung sinnvoll oder notwendig ist. Mein Ziel ist es, Ihre Selbstbestimmung zu wahren – auch für den Fall, dass Sie eines Tages auf die Hilfe anderer angewiesen sind.