Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht? Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts, einschließlich der Beratung bei insolvenzrechtlichen Themen, immobilienrechtlichen Fragen und (Fahrzeug) Leasing- und Finanzierungsverträgen. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Verbrauchern sowie auch Finanzanlagenvermittlern/-beratern und Banken in kapitalanlagerechtlichen Streitigkeiten. Durch meine Erfahrungen sowohl auf Verbraucher- als auch auf Bankseite kann ich meinen Mandanten einen großen Mehrwert bieten, da ich die Verhandlungsstrategien beider Seiten kenne und dies meinen Mandanten zu Nutzen machen kann.

Insolvenzrecht

Ebenso vertrete und berate ich Sie gerne bei Fragen rund um das Insolvenzrecht. Hat einer Ihrer Vertragspartner Insolvenz angemeldet und Sie haben noch offene Forderungen? Ich prüfe gerne welche Möglichkeiten hier für Sie bestehen oder melde Ihre Ansprüchen im Insolvenzverfahren zur Tabelle an. Ebenso prüfe ich gerne ggf. bestehende Absonderungs- und Aussonderungsrechten und unterstütze Sie gerne bei der Geltendmachung dieser Rechte. Weiter berate und vertrete ich Sie gerne sollten Sie sich Anfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen.

Immobilienrecht

Des Weiteren unterstütze ich Sie gerne bei Problemen im Bereich des Immobilienrechts. Hier bei Fragen rund um Sicherungsrechte, Immobiliardarlehensverträge und bei Mängeln an einer erworbenen Immobilie. Gerne prüfe ich für Sie auch, ob die Möglichkeit besteht sich von einem Immobiliarkaufvertrag wieder zu lösen, sei es wegen Mängeln der Immobilie oder sonstiger Rücktritts-/Anfechtungsgründe.

Fahrzeugfinanzierung /-leasing

Falls Sie Fragen/ Probleme rund um Fahrzeugfinanzierungen oder Fahrzeugleasingverträge haben, kann ich Sie auch hier gerne unterstützen. Durch meine Tätigkeit für eine große Autobank, kann ich auch hier auf mehrjährige und intensive Erfahrung zurückgreifen, durch die ich Ihnen die bestmögliche Vertretung biete.

Unter anderem kann ich gerne für Sie prüfen, ob eine Kündigung Ihres Fahrzeugdarlehens- Leasingvertrages durch die finanzierende Bank rechtmäßig war. Ebenso kann ich Sie unterstützen, wenn Sie selbst sich von einem Fahrzeugfinanzierungs-/ Leasingvertrag vorzeitig lösen wollen. Ferner prüfe ich gerne für Sie, ob die ihnen bei Leasingrückgabe durch die Bank in Rechnung gestellten Minderwerte an dem Fahrzeug rechtmäßig waren bzw. ob es hier Angriffspunkte gibt, um sich gegen die in Rechnung gestellten Minderwerte zur Wehr zu setzen.